Übertritt

Übertrittsverfahren in der 4. Jahrgangsstufe

Die Schülerinnen und Schüler der 4. Jgst. erhalten Ende Januar anstelle des Zwischenzeugnisses eine sogenannte „Zwischeninformation zum Leistungsstand“, der den Eltern die aktuellen Informationen über den momentanen Leistungsstand ihres Kindes bieten soll.

Dieser Leistungsbericht beinhaltet ausschließlich die Jahresfortgangsnoten aller Fächer und ggf. einen Vorrückungshinweis. Es findet keine Kommentierung der Teilbereiche der Fächer statt.
Anfang Mai bekommen alle Schülerinnen und Schüler der 4. Klasse ein Übertrittszeugnis.

Dieses Übertrittszeugnis beinhaltet:

• die Jahresfortgangsnoten in allen Fächern,
• die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht,
• eine Bewertung des Sozial- sowie Lern- und Arbeitsverhaltens,
• eine zusammenfassende Beurteilung, in der die Eignung für den weiteren  Bildungsweg festgestellt wird.